Rentenansprüche von in Inklusionsunternehmen beschäftigten behinderten Mitarbeitern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung eine Ungleichbehandlung von in Inklusionsunternehmen beschäftigten behinderten Mitarbeitern in Bezug auf ihren Rentenanspruch gegenüber behinderten Mitarbeitern, die aufgrund ihrer Beschäftigung in einer Werkstatt für behinderte Menschen einen besonderen Nachteilsausgleich in Form einer Aufstockung ihrer Rentenbeiträge auf Grundlage von § 43 Absatz 6 SGB VI erhalten, und falls ja, ist hier eine Anpassung geplant?