Rentenansprüche von Baugeräteführern in Ost- und Westdeutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Rentenansprüche würden sich jeweils nach 45 Beitragsjahren bei Baugeräteführern im Bauhauptgewerbe in den alten Bundesländern ergeben, die immer zu einem monatlichen Bruttoentgelt von 3 306 Euro gearbeitet haben, im Vergleich zu Baugeräteführern aus den neuen Bundesländern mit einem monatlichen Bruttoentgelt von 3 071 Euro, ohne, dass bei diesem die Umrechnung (sogenannte "Höherwertung") ostdeutscher Arbeitsentgelte nach Anlage 10 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) zum Tragen kommen würde (bitte auf Basis der Rechengrößen für die Sozialversicherung im Jahr 2016 angeben)?