Rentenansprüche eines männlichen Muslims mit mehreren Ehefrauen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wie begründet sich die Aufteilung von Rentenansprüchen, wenn ein männlicher Muslim mehr als eine Ehefrau hat, und warum soll die Zweitfrau, die in einem anderen Land regulär geheiratet hat, nicht ihre Rechte gegenüber dem Ehemann verlieren, nur weil sie jetzt in Deutschland lebt?</span>