Rente für Dopingopfer in der DDR
Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Gewährung angemessener Leistungen für Opfer des DDR-Dopings, Zahlung Einer Mindestrente von 200 Euro nach Maßgabe der wirtschaftlichen Lage des Empfängers, Sicherstellung qualifizierter ärztlicher Betreuung, Zugang zu den DDR-Doping-Aktenbeständen, Durchführung medizinischer Studien