Rente ab 67 - Die Auswirkungen für die Betroffenen (G-SIG: 16011972)
Anhebung des Renteneintrittsalters: Umfang der Beitragsentlastung, fehlende Folgenabschätzung bzw. Kostennennung für Arbeitsförderung, SGB II und SGB XII, Folgenabschätzung nur für Kostenauswirkungen bei Unternehmen nicht aber bei Arbeitnehmern, Pflicht zur frühestmöglichen Beantragung einer Altersrente selbst bei erheblichen Abschlägen (Nachrangigkeit im SGB II) und vorgesehene Verlängerung der Lebensarbeitszeit, Folgenabschätzung bei Gender Mainstreaming, gegensätzliche Auffassungen von Sachverständigen, Details der Prüfung, Riester-Reform als Beitragserhöhung ohne paritätische Finanzierung, Rentenentwicklung im Verhältnis zur Inflationsentwicklung und Höhe der Grundsicherung <p> </p>