Rente ab 67 - Ausnahmeregelung (G-SIG: 16012129)
Rente für besonders langjährige Versicherte (45er-Regel) als Ausnahmetatbestand im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz: entgegenstehende Sachverständigenmeinungen in der Ausschussanhörung, Umverteilung zugunsten von Besserverdienenden, Prognose zu Personenanzahl und Berufsgruppen bei Verrentung 2020, 2025 und 2030 nach Ostdeutschland und Westdeutschland, Erwerbslosigkeit nach 45 Beitragsjahren, vorzeitige Inanspruchnahme (Abschläge, Zulässigkeit), Vollendung des 65. Lebensjahres als Anspruchsvoraussetzung, Verfassungsmäßigkeit bei Berücksichtigung der Stellungnahme des Deutschen Juristinnenbundes im Ausschuss <p> </p>