Rekommunalisierung von Rettungsdiensten vor dem Hintergrund des CETA-Abkommens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung garantieren, dass auch zukünftig eine Rekommunalisierung von Rettungsdiensten möglich ist, obwohl dieser Bereich nur in Anhang I (geltende Vorbehalte) des CETAVertrages (Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen EU-Kanada) aufgeführt ist (s. EU/CA/R/Anhang I/de399), nicht aber in Anhang II (Vorbehalte gegen künftige Maßnahmen) (bitte begründen), und warum wird dabei auf das "Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz – BbgRettG)" in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2005 (EU/CA/R/Anhang I/de401), verwiesen und nicht auf die neueste Fassung vom 14. Juli 2008?