Reisezeitverkürzung auf der Gäubahn Stuttgart-Zürich
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Bund nicht mehr an der im Vertrag von Lugano vereinbarten Reisezeitverkürzung auf der Gäubahn (Stuttgart–Zürich) festhält (Bundestagsdrucksache 19/16652), und welche baulichen Maßnahmen (ohne Neigetechnikzüge, deren Einsatz nach meiner Ansicht nicht mit Sicherheit und schon gar nicht dauerhaft gewährleistet werden kann) hält die Bundesregierung für geeignet, um eine Fahrzeitverkürzung von mindestens 15 Minuten gegenüber dem schnellsten heutigen Angebot zu erreichen, damit in Stuttgart und Zürich die Anschlüsse erreicht werden können?