Reisetätigkeit und Waffentransport möglicher V-Personen nach Syrien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die Erlaubnis zur Weiterreise einer Mutter zweier von der Polizei als "islamistische Extremisten" bezeichneter Personen, bei der, während der Ausreisekontrolle im Flughafen Köln/Bonn, dutzende Magazine für Sturmgewehre des Typs AK-47 gefunden wurden, ohne diese anschließend einzubehalten (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 18. Februar 2014), und inwiefern steht die Duldung bzw. Unterstützung der Reisetätigkeit und des Waffentransports von möglichen V-Personen und deren Angehörigen nach Syrien der gemeinsamen Linie aller Bundesländer entgegen, die Dschihadisten an der Ausreise zu hindern?