Reisen von Flüchtlingen in ihre Herkunftsländer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Einschätzungen oder Erkenntnisse haben die angekündigten Bemühungen (vgl. DIE-WELT-Artikel vom 11. September 2016, "Flüchtlinge machen Urlaub, wo sie angeblich verfolgt werden") der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erbracht, inwiefern arbeitslos gemeldete Flüchtlinge für kurze Zeit in Länder wie Syrien, Afghanistan oder den Libanon reisen (bitte jeweils ausführen und quantifizieren, soweit möglich), um dort tatsächlich "Urlaub" zu machen, oder vielmehr aus nachvollziehbaren, dringlichen Gründen dorthin fahren (wie zum Beispiel schwere Erkrankungen oder der Tod von Angehörigen, Besuch von Verwandten oder die Beschaffung notwendiger Dokumente), und inwiefern ist ein diesbezüglicher Datenaustausch zwischen der BA und dem BAMF datenschutzrechtlich überhaupt zulässig?