Reisemöglichkeiten von nach Afghanistan abgeschobenen Asylbewerbern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung für nach Afghanistan abgeschobene Personen, die nur über ein Laissez-Passer verfügen, die Möglichkeit, mit diesem Laissez-Passer direkt einen Inlandsflug von Kabul nach Herat oder Masar-e Sharif anzutreten, und ist eine Übernahme der Transportkosten für diese Personen durch IRARA oder IOM (Internationale Organisation für Migration) vorgesehen?