Reise- und Sicherheitshinweise für die Türkei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit bedeutet der Umstand, dass die Bundesregierung in ihren aktualisierten Reise- und Sicherheitshinweisen für die Türkei in der Rubrik "Besondere strafrechtliche Vorschriften" davon abrät, "in der Öffentlichkeit politische Äußerungen gegen den türkischen Staat zu machen", dass nach ihrer Auffassung jedwede Kritik gegenüber Verfassungsorganen der Türkei (Präsident, Regierung, Parlament etc.) in der Türkei strafrechtlich relevant ist, und inwieweit bedeutet nach Kenntnis der Bundesregierung die Kritik an dem Vorgehen des Militärs in den mehrheitlich von Kurden bewohnten Gebieten im Südosten der Türkei, "Sympathie mit terroristischen Organisationen zu bekunden" (www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/00-SiHi/TuerkeiSicherheit.html)?