Reise der minderjährigen Safia S. nach Istanbul im Jahr 2016 ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie war es nach Einschätzung der Bundesregierung möglich, dass Safia S. gegen den Willen ihrer Mutter 2016 allein nach Istanbul reisen konnte (NDR vom 5. Juli 2016, "Hätte Safia S. aufgehalten werden können?"), und was tut die Bundespolizei bei allein reisenden Minderjährigen, um mögliche Fälle von Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten zu verhindern?