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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-327420

Regulierung von nachweislich negativen IGeL-Leistungen

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Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso schränkt die Bundesregierung Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die durch den medizinischen Dienst des Bundes als nachweislich negativ oder sogar schädlich eingeschätzt, aber noch immer von Ärzten &quot;als notwendig, aber von den Krankenkassen nicht bezahlt&quot; in erheblichem Ausmaß angeboten werden, nicht ein (https://mdbund.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/igel-koennen-mehr-schaden-als-nuetzen-aufklaerung-ueber-schadensrisiko-unzureichend.html, https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Pressemitteilungen/2024/2024_12_03/24_12_03_IGeL-Report_2024.pdf), und falls sie eine Regulierung nicht in Betracht zieht, setzt sie sich für &quot;gesetzliche Nachschärfungen&quot; ein, mit denen Ärztinnen und Ärzte, dazu &quot;verpflichtet werden [sollten], Patientinnen und Patienten standardisierte, evidenzbasierte Gesundheitsinformationen zu IGeL-Angeboten auszuhändigen&quot;, wie es der Beauftragte der Bundesregierung für Belange der Patientinnen und Patienten gefordert hat (https://patientenbeauftragter.de/2025/09/19/pressemitteilung-neueste-meldungen-des-vzbv-zu-igel-sind-alarmierend/), um das Patientenrecht einer informierten Entscheidung sicherzustellen (falls nein, bitte begründen)?