Regulierung von nachweislich negativen IGeL-Leistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso schränkt die Bundesregierung Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL), die durch den medizinischen Dienst des Bundes als nachweislich negativ oder sogar schädlich eingeschätzt, aber noch immer von Ärzten "als notwendig, aber von den Krankenkassen nicht bezahlt" in erheblichem Ausmaß angeboten werden, nicht ein (https://mdbund.de/presse/pressemitteilungen/neueste-pressemitteilungen/igel-koennen-mehr-schaden-als-nuetzen-aufklaerung-ueber-schadensrisiko-unzureichend.html, https://md-bund.de/fileadmin/dokumente/Pressemitteilungen/2024/2024_12_03/24_12_03_IGeL-Report_2024.pdf), und falls sie eine Regulierung nicht in Betracht zieht, setzt sie sich für "gesetzliche Nachschärfungen" ein, mit denen Ärztinnen und Ärzte, dazu "verpflichtet werden [sollten], Patientinnen und Patienten standardisierte, evidenzbasierte Gesundheitsinformationen zu IGeL-Angeboten auszuhändigen", wie es der Beauftragte der Bundesregierung für Belange der Patientinnen und Patienten gefordert hat (https://patientenbeauftragter.de/2025/09/19/pressemitteilung-neueste-meldungen-des-vzbv-zu-igel-sind-alarmierend/), um das Patientenrecht einer informierten Entscheidung sicherzustellen (falls nein, bitte begründen)?