Regulierung kommerzieller Tiefseebergbauvorhaben durch die internationale Meeresbodenbehörde
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Handlungsmöglichkeiten der internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) nach erfolgter Antragstellung des Staates Nauru nach Section 1, Paragraph 15 des 1994 getroffenen Abkommens zur Umsetzung des Teil 11 des UN-Seerechtsübereinkommens, um den geplanten kommerziellen Tiefseebergbau ab dem Jahr 2023 noch zu verhindern, und welche außenpolitischen Handlungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die multilateralen Verhandlungen für strenge Umweltregularien bei der ISA, vor einem entsprechenden Beginn von kommerziellen Bergbauvorhaben, erfolgreich zum Abschluss zu bringen (www.theguardian.com/world/2021/jun/30/deep-sea-mining-could-start-in-two-years-after-pacific-nation-of-nauru-gives-un-ultimatum)? <br /> <br /> Reichen nach Kenntnis der Bundesregierung der derzeitige Erkenntnisstand der Wissenschaft und der jetzige Entwurf des ISA Mining-Codes aus, um angemessene Regularien für den kommerziellen Tiefseebergbau festzulegen, die dem Anspruch der Vorsorge sowie dem Schutz der Meereswelt nach dem UN-Seerechtsübereinkommen (UNCLOS) gerecht werden, und welche rechtlichen Möglichkeiten sind der Bundesregierung bekannt, um ein generelles Moratorium für den Tiefseebergbau aufgrund der in den letzten Jahren gewonnenen Erkenntnisse über die schwerwiegenden Umweltfolgen des Tiefseebergbaus zu verhängen (www.spiegel.de/wissenschaft/natur/tiefsee-forscher-finden-hinweise-auf-zahllose-unbekannte-arten-a-0993d6a8-9c85-4108-bbbf-901bf4 a89f5d)?