Regulierung der Vermietung möblierter Wohnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wird der bereits seit Langem vorliegende Beschluss des Bundesrates zur Regulierung der Vermietung möblierter Wohnungen nicht direkt im Zuge der Verlängerung der Mietpreisbremse in die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn übernommen, obwohl im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD eine erweiterte Regulierung von Indexmieten, möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietungen in angespannten Wohnungsmärkten vereinbart wurde?