Regularien hinsichtlich der Nutzung der schwimmenden LNG-Terminals durch Energieunternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Vor dem Hintergrund, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit RWE, Uniper und EnBW/VNG ein Memorandum of Unterstanding (MoU) zur Belieferung der schwimmenden Terminals (FSRU) mit LNG unterzeichnet hat (vgl. www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/08/20220816-belieferung-der-flussiggas-terminals-in-gesichert.html), für welchen Zeitraum gewährt die Bundesregierung den MoU-Partnern das alleinige Nutzungsrecht der FSRU-Kapazitäten in Brunsbüttel und Wilhelmshaven, und gedenkt die Bundesregierung von den MoU-Partnern ungenutzte FSRUKapazitäten weiteren Marktteilnehmern zur Verfügung zu stellen, und wenn ja, ist dies ebenfalls bei den drei weiteren von der Bundesregierung gecharterten FSRU und den zwei privat gecharterten FSRU angedacht, und wenn nein, wie gewährleistet die Bundesregierung einen diskriminierungsfreien Zugang zur deutschen FSRU-Infrastruktur für Dritte?