Registrierungsbestimmungen der UNRWA zur Weitergabe des Flüchtlingsstatus für Palästinaflüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass der Flüchtlingsstatus für Palästina-Flüchtlinge gemäß den Registrierungsbestimmungen des UN-Hilfswerks für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) nur von männlichen Personen an ihre Ehegatten und Kinder weitergegeben werden kann, nicht aber von weiblichen Personen, die bei der UNRWA als Flüchtlinge registriert sind, und sieht die Bundesregierung diesbezüglich Handlungsbedarf (www.unrwa.org/sites/ default/files/2010011995652.pdf)?