Registrierung von mit dem Coronavirus infizierten Personen durch die geplante App des RKI
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie soll die zentrale Registrierung infizierter Personen in der angedachten App des RKI (www.han delsblatt.com/technik/medizin/infektionsschutz-vs-datenschutz-corona-app-wie-das-robert-koch-institut-infizierte-tracken-koennte/25672070.html) konkret vorgenommen werden, und mit welchen Maßnahmen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die Wahrung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten sichergestellt werden? <br /> <br /> Hält die Bundesregierung eine automatische Installation der angedachten App des Robert KochInstituts (RKI; www.handelsblatt.com/technik/medizin/infektionsschutz-vs-datenschutz-corona-app-wie-das-robert-koch-institut-infizierte-tracken-koennte/25672070.html) etwa über die Mobilfunkanbieter unter Wahrung eines aktiven Entscheidungsrechts der Mobilfunknutzer über den tatsächlichen Einsatz auf ihren Geräten einschließlich der Deinstallation für möglich (etwa unter rechtlichen und technischen Gesichtspunkten), und welche Möglichkeiten des sogenannten "Nudging" wurden im nationalen und internationalen Abstimmungsprozess bei der Entwicklung der App erwogen bzw. konkret geplant?