Registrierung von Lobbyisten im EU-Transparenzregister
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung sich entsprechend Artikel 13 des Vorschlags der EU-Kommission für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister freiwillig dazu verpflichten, die Treffen von Lobbyisten mit den Ständigen Vertretern Deutschlands bei der EU dauerhaft (nicht nur während der Zeit der Ratspräsidentschaft) von einer Registrierung im EU-Transparenzregister abhängig zu machen und aus meiner Sicht im Sinne eines offenen und ethischen Lobbyismus in Europa vorangehen (bitte begründen)?