Regionalisierung der Bedarfsplanung, Niederlassungsfreiheit als Regelfall
Vorlage eines Gesetzentwurfs: Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie gem. GKV-Versorgungsstärkungsgesetz durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis 1. Juli 2019, Überführung der Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung mit Haus- und Fachärzten als Kann-Regelung in regionale Verantwortung, Entscheidung durch die zuständigen Landesausschüsse bei Erhalt der bestehenden Regelungen zu zusätzliche Bedarfen, Strukturzuschlag für ländliche und strukturschwache Gebiete