Regelungskompetenz der Universitäten bei der Kostenerstattung weiterer Reisekostenarten neben der "Dienstreise"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben Universitäten das Recht, im Landesreisekostenrecht neben der „Dienstreise“ und den in § 11 des Bundesreisekostengesetzes genannten „Reisen in besonderen Fällen“ weitere Reisekostenarten wie z. B. die „Zuschussreise“ zu definieren und deren Kostenerstattung eigenmächtig zu regeln?