Regelungshoheit der KBV über das KV-SafeNet
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwieweit trifft es zu, dass die Bundesregierung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) übereingekommen sind, das KV-SafeNet (KV – Kassenärztlichen Vereinigung) unter der Regelungshoheit der KBV zu belassen (vgl. ÄrzteZeitung vom 20. Juni 2014), und wie verträgt sich dies mit der Aussage des BSI, eine Zertifizierung der Telematikinfrastruktur sei nicht möglich, wenn Teilnetze wie das der KBV der Kontrolle durch die gematik GmbH entzogen würden (a. a. O.)?</p>