Regelungsbedarf zur Nutzung von Chipkarten- bzw. Handytickets im öffentlichen Nahverkehr
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche rechtlichen Grundlagen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung geändert werden, damit der öffentliche Personennahverkehr gemäß dem Aktionsplan des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, in allen deutschen Städten ab 2019 mit einer einzigen elektronischen Chipkarte bzw. einem Handyticket genutzt werden kann (vgl. Berliner Zeitung vom 7. Januar 2017), und welche Gesetzesänderungen bereitet die Bundesregierung hierzu bereits vor?