Regelungsbedarf im Rechtskreis des § 275d SGB V
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der Erteilung einer unterjährigen Bescheinigung durch den Medizinischen Dienst aufgrund der Regelung des § 275d des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), und wird hierzu von Seiten der Bundesregierung beabsichtigt, eine Klarstellung in den § 275d SGB V bezüglich einer Zahlungspflicht der Krankenkassen ab dem 1. Januar des jeweiligen Bescheinigungsjahres einzufügen?<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei einer neuen Richtlinie des Medizinischen Dienstes Bund über die regelmäßigen Begutachtungen nach § 283 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 SGB V zur Einhaltung von Strukturmerkmalen nach § 275d, und ist es sinnvoll, die fachlich erforderlichen Zeitabstände für die Begutachtung auf mehrere Jahre zu verlängern, um die Kosten für die Versichertengemeinschaft zu verringern und die im Krankenhauswesen vorhandenen Ressourcen zielgerichteter der Patientenversorgung zukommen zu lassen, da bereits eine Meldepflicht für die Krankenhäuser nach einem Monat bei fehlender Einhaltung der Strukturmerkmale in der Richtlinie postuliert ist, die dann zur Entziehung der Bescheinigung und erneuten Prüfung der Strukturmerkmale führt?