Regelungen zur Weideschlachtung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Führen die aktuellen Pläne der EU-Kommission bezüglich der Weideschlachtung (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/26784) nach Ansicht der Bundesregierung dazu, dass jede Landwirtin und jeder Landwirt, die bzw. der mobil oder auf der Weide schlachten will, einen eigenen Schlachtbetrieb anmelden muss, und wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die neuen EU-Regelungen die Weide- und mobile Schlachtung für kleine landwirtschaftliche Betriebe tatsächlich einfacher und am Ende nicht sogar bürokratischer und komplizierter machen?