Regelungen zur Verwendung der Ausbildungsvergütung unbegleiteter Jugendliche mit Asylstatus von der Sozialverwaltung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt für unbegleitete Jugendliche mit Asylstatus dieselbe Regelung wie für Pflege- und Heimkinder, nämlich, dass ein erheblicher Teil der Ausbildungsvergütung vom Sozialamt als Kostendeckungsbeitrag zurückgefordert wird (www.spiegel.de/panorama/pflegekinder-muessen-75-prozent-ihres-einkommens-dem-jugendamt-zurueckgeben-a-1232584.html), und wenn ja, welche Beträge wurden in den letzten fünf Jahren zurückgefordert?