Regelungen zur Übernahme heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachkräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die Regelung im ersten Bevölkerungsschutzgesetz, wonach Pflegefachkräften die Übernahme heilkundlicher Aufgaben ermöglicht wird, zu entfristen, und welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung gegeben sein, um die Übernahme heilkundlicher Aufgaben durch Pflegefachkräfte dauerhaft gesetzlich zu verankern?