Regelungen zur steuerlichen Beurteilung des Projekts "Wohnen für Hilfe"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Regelungen wurden auf Bund-/ Länder-Ebene getroffen, die die steuerliche Beurteilung des bundesweit angebotenen Projekts "Wohnen für Hilfe" betreffen, bei dem in der Regel ältere Menschen Studierenden und Auszubildenden günstigen Wohnraum anbieten und diese im Gegenzug den Wohnraumanbietenden Unterstützung im Alltag zusagen, und wie wird in den konkreten Fällen die Höhe der jeweiligen Einkünfte der beteiligten Personen bestimmt (bitte mit Begründung)?