Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe im TiSA-Abkommen
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie lässt sich die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2309, in der sie geantwortet hat, "Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe werden nicht Gegenstand des TiSA-Abkommens sein", mit den auf Seite 4 Nummer 7 im TiSA-Mandat ("Entwurf von Richtlinien für die Aushandlung eines plurilateralen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen", datiert auf den 8. März 2013) formulierten Zielen der Verhandlungen in Einklang bringen (http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/endox/dokumentInhalt?id=79467&latestVersion=true&type=5)?</p> <p>Wie lässt sich die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 4 auf Bundestagsdrucksache 18/2309, in der sie geantwortet hat "Regelungen zur öffentlichen Auftragsvergabe werden nicht Gegenstand des TiSA-Abkommens sein", damit in Einklang bringen, dass die Europäische Kommission am 2. August 2013 einen Vorschlag in die TiSAVerhandlungen eingebracht hat, der heißt "Draft EU proposal on government procurement for the negotiations on a Trade in Services Agreement" sowie mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission vom 11. Juni 2014 für einen "Annex on Government Procurement" sowie "Appendix to the Annex on Government Procurement" in TiSA (http://eudoxap01.bundestag.btg:8080/eudox/dokumentInhalt?id=91384&latestVersion=true&type=5; http://eudoxap01.bundestag. btg:8080/endox/dokumentInhalt?id=116089&latestVersion=true&type=5)?</p>