Regelungen zur Ermöglichung des Leasings von Dienstfahrrädern durch Beschäftigte von Bundesbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welcher "anderweitigen organisationsrechtlichen Regelungen" bedarf es konkret, damit Beschäftigte von Bundesbehörden Dienstfahrräder leasen können (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/10085), und weshalb beabsichtigt die Bundesregierung nicht, derartige organisationsrechtliche Regelungen einzuführen, obwohl die Bundesregierung "den Weg zu einer klimaneutralen Bundesverwaltung" ebnen möchte (vgl. die Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 18/10085) und die Arbeitgeber bereits 2012 im nationalen Radverkehrsplan auffordert, "im Rahmen eines betrieblichen Mobilitätsmanagements nicht zuletzt die Fahrradnutzung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern"?