Regelungen zur Erfassung behinderungsspezifischer Bedarfe von Asylbewerbern im geplanten Datenaustauschverbesserungsgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum nutzt die Bundesregierung den Entwurf für das Datenaustauschverbesserungsgesetz nicht auch dazu, die zuständigen Behörden behinderungsspezifische Bedarfe von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, etwa bei der Unterbringung oder der medizinischen und therapeutischen Versorgung (z. B. Hilfsmittel wie Rollstühle usw.), bereits beim ersten Kontakt erfragen zu lassen?