Regelungen zur einjährigen Karenzzeit im Bürgergeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beginnt die einjährige Karenzzeit im Bürgergeld, in der die Kosten der Unterkunft in voller Höhe übernommen werden, stets aufs Neue, wenn sich an der Wohnsituation der Bedarfsgemeinschaft etwas ändert, was ebenfalls zur Folge haben könnte, dass einer Person, die nach elf Monaten Bürgergeldbezug von einer billigeren in eine teurere Wohnung zieht, die Kosten für die teurere Wohnung erneut für ein Jahr übernommen werden?