Regelungen zur Befahrbarkeit der Elbe im Rahmen eines Abkommens bzw. Staatsvertrags mit Tschechien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Stadium befinden sich die Regelungen zur Befahrbarkeit der Elbe in Form eines Abkommens oder Staatsvertrages, wie im Gesamtkonzept Elbe (GKE) vorgesehen, zwischen den Regierungen von Deutschland und der Tschechischen Republik, und wie werden diese Regelungen hinsichtlich der Verbindlichkeit von Fahrrinnentiefenangaben sowie den im GKE festgelegten Umweltzielen nach derzeitigem Stand ausgestaltet sein?