Regelungen zur Assistenzmitnahme in Krankenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den noch kurz vor Ende der Wahlperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zur Assistenzmitnahme in Krankenhäusern auch Personen umfasst, die ihre Assistenzkräfte über ambulante Dienste organisieren, und inwieweit zählen diese auch zu den Anspruchsberechtigten?