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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-293589

Regelungen zur ärztlichen Entscheidung über die Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Behörden (bitte aufgeschlüsselt nach Bundesländern) treffen nach dem Entwurf des von der Bundesregierung im Kabinett beschlossenen Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes die Feststellung, dass ggf. von einer Zuteilungsentscheidung über nicht ausreichend vorhandene überlebenswichtige intensivmedizinische Behandlungskapazitäten betroffene Patientinnen oder Patienten noch bzw. nicht mehr regional oder überregional verlegt und intensivmedizinisch behandelt werden können (vgl. Bundestagsdrucksache 20/3877, S. 7), und wie ist sichergestellt, dass diese Feststellung, die in der Versorgung der betroffenen Patientinnen oder Patienten tätigen Ärztinnen oder Ärzte kurzfristig erreicht?