Regelungen zur Abschiebung abgelehnter Asylbewerber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche bundeseinheitlichen Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber abzuschieben, insbesondere die Abschiebepraxis aus Schulen und Kindertagesstätten betreffend, und welche diesbezüglichen Regelungen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung speziell für den Freistaat Sachsen?