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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-259442

Regelungen zum Überholen von Verkehrsteilnehmern auf Radfahrstreifen

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt die zukünftig neue Regelung in der Straßenverkehrs-Ordnung (§ 5 Absatz 4 Satz 2 auf Bundesratsdrucksache 591/19), nach der &quot;Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden (&hellip;) der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m&quot; beträgt auch für Vorgänge, bei denen Kraftfahrzeug-Führende an Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug-Führenden, die einen Radfahrstreifen nutzen, vorbeifahren, und wenn nein, mit welcher Begründung sieht die Bundesregierung in diesem Fall ein geringeres Gefährdungspotenzial als im Falle der Nutzung von Radschutzstreifen durch Rad Fahrende oder Elektrokleinstfahrzeug-Führende, bei denen rechtlich ein Überholvorgang im Sinne der Novelle vorliegt?