Regelungen zum Tragen von FFP2-Masken im Gesundheitssektor
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den scheinbaren Widerspruch aus den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) einerseits, dass FFP2-Masken von gesunden, mittelschwer arbeitenden Personen maximal 75 Minuten getragen werden sollten, bevor sie sich respiratorisch 30 Minuten vom FFP2-Maskentragen erholen sollen (siehe www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Mund_Nasen_Schutz.html), und den tatsächlichen Arbeitsbedingungen der im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes unter FFP2-Maskenpflicht stehenden Mitarbeiter in Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Pflegeheimen, bei denen unter strikter Einhaltung der RKI-Empfehlungen bei einer achtstündigen Arbeitsschicht ein Arbeitsausfall von bis zu drei Stunden pro Beschäftigtem zu verzeichnen wäre, und gibt es dementsprechend Überlegungen der Bundesregierung, die im Infektionsschutzgesetz verankerten Regelungen zum Tragen von FFP2-Masken im Gesundheitssektor anzupassen?