Regelungen zum Tierschutz beim Export von Tieren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Exports hochträchtiger Kühe aus Bayreuth nach Marokko, bei dem eine Zwischenstation im niedersächsischen Aurich eingelegt wird, um ein bayerischen Exportverbot zu umgehen (www.bayreuther-tagblatt.de/ nachrichten_meldungen_news/empoerung-ueber-transport-traechtige-kuehe-sollen-von-bayreuth-nach-marokko-transportiert-werden/) und mit Blick auf die Entschließung des Bundesrates vom 12. Februar 2021 (www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2020/0701-0800/755-20(B).pdf?__ blob=publicationFile&v=1) –, Exporte von Tieren in Drittländer ohne tierschutzgerechte Mindeststandards zu unterbinden?