Regelungen zum Standort von Ortstafeln
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung die geltenden Regelungen zum Standort von Ortstafeln, insbesondere an überörtlichen Straßen, hinsichtlich der Akzeptanz durch Anwohner, insbesondere solcher, deren Grundstücke nur durch parallel verlaufende örtliche Straßen erschlossen sind, und inwiefern sieht sie diesbezüglich Reformbedarf bzw. die Möglichkeit einer Reform, beispielsweise dahingehend, dass der Standort der Ortstafel nur von anliegender Bebauung, nicht aber von der Erschließung der Grundstücke abhängig gemacht wird oder eine Ausweitung von Tempo-50-Regelungen in diesen Bereichen (leichter) ermöglicht wird?