Regelungen zum Monitoring im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche einzelnen Kriterien legt nach Auffassung der Bundesregierung § 98 ("Jährliches Monitoring zur Zielerreichung") des Gesetzentwurfs zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für ein jährliches Monitoring fest?<br /> <br /> Inwiefern ist es nach Auffassung der Bundesregierung juristisch statthaft, das Prozedere eines jährlichen Monitorings nach § 98 EEG eigenmächtig zu ändern, indem statt eines Monitoringberichtes ein "externer Evaluierungsbericht" vorgelegt wird?