Regelungen zum Investitionsschutz bei den Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Ansicht des EUHandelskommissars Karel de Gucht, dass sich das Problem des Missbrauchs von Investor-Staat-Schiedsverfahren nicht dadurch lösen lasse, dass kein Schutz von Investoren in das Handelsabkommen mit Amerika aufgenommen werde (Süddeutsche Zeitung, 21. Januar 2014), und wie definiert die Bundesregierung diesbezüglich den Begriff "Missbrauch" (bitte begründen)?<br /> <br /> Bis zu welchem Datum werden die TTIP-Verhandlungen zum Investitionsschutz ausgesetzt, und wie ist der konkrete Fahrplan für die derweil stattfindende Einbeziehung der Öffentlichkeit?