Regelungen zum digitalen Nachlass
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Erkenntnissen ist die Bundesregierung zwischenzeitlich aufgrund ihrer in der Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Bundestagsdrucksache 19/4207) erwähnten Kontakte mit den Anbietern digitaler Dienstleistungen hinsichtlich der von den Anbietern aus dem "Facebook-Urteil" des Bundesgerichtshofs vom 12. Juli 2018 (Az.: III ZR 183/17) zu ziehenden Konsequenzen und dem daraus eventuell folgenden Handlungsbedarf für die Bundesregierung gelangt, und welche Maßnahmen wird sie bis wann ergreifen?