Regelungen zum Anspruch Sehbehinderter auf eine Vorlesekraft im Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat ein stark sehbehinderter Student, der lediglich im Bereich Bildung teilhabeeingeschränkt ist und derzeit eine benötigte Vorlesekraft über die Eingliederungshilfe finanziert bekommt, nach den im Referentenentwurf des Bundesteilhabegesetzes vorgesehenen Regelungen noch einen Anspruch auf diese Leistungen?