Regelungen zu Visa in der zweiten "Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum wurde keine der zweiten SchengenCOVID-19-Pandemie-Verordnung vom 17. Juni 2020 vergleichbare Regelung zu Drittstaatsangehörigen, die für Kurzaufenthalte kein Visum benötigen, getroffen, und wie sollen Ausländerbehörden bei diesen von der Visumpflicht befreiten Drittstaatsangehörigen nach Auffassung der Bundesregierung in Bezug auf eine vergleichbare Verlängerung des Aufenthalts etwa bis Ende September 2020 verfahren, vor dem Hintergrund, dass aus meiner Sicht eine Ungleichbehandlung beider Gruppen nicht zu rechtfertigen wäre (bitte ausführlich und mit Angabe von Rechtsgrundlagen antworten)?<br />