Regelungen zu Verkehrszeichen und -einrichtungen im Rahmen der Mauterhebung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern hat sich die Regelung, "dass die Beschaffung, Anbringung, Unterhaltung und Entfernung der zur Mauterhebung erforderlichen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen dem Betreiber des Mautsystems übertragen wird", (Bundestagsdrucksache 18/9440) nicht bewährt, und mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die mautbezogene Beschilderung des Bundesfernstraßennetzes?