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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-275104

Regelungen zu Persönlichen Rufnummern im Telekommunikationsmodernisierungsgesetz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund hat die Bundesregierung die Dienste über Persönliche Rufnummern, in denen unter anderem auch private Nutzerinnen und Nutzer von 0700-er Rufnummern eingeschlossen sind, in § 108 Absatz 1 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Telekommunikationsmodernisierungsgesetz aufgenommen (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/br-telekommunikationsmodernisierungsgesetz.pdf?__blob=public ationFile), bzw. aus welchem Grund hat sich die Bundesregierung dagegen entschieden, private Nutzerinnen und Nutzer von 0700-er Rufnummern explizit von der Regelung unter § 108 Absatz 1 des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für ein Telekommunikationsmodernisierungsgesetz auszunehmen? <br /> <br /> In welchem Umfang besteht aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung bei privaten Nutzerinnen und Nutzern von Persönlichen Rufnummern wie 0700-er Rufnummern das angeführte Missbrauchspotential dieser Dienste (S. 377, www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/brtelekommunikationsmodernisierungsgesetz.pdf?__blob=publicationFile), und was spricht aus Sicht der Bundesregierung dagegen, Telefonate mit einer 0700-er Rufnummer wie ein Mobilfunkgespräch zu tarifieren?