Regelungen zu Filtern zum Auffinden kinderpornografischer oder terroristischer Inhalte in der geplanten ePrivacy-Verordnung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass aktuell einige Regierungen der EU-Mitgliedstaaten die Absicht verfolgen, in der geplanten ePrivacy-Verordnung Internetprovider, E-Mail-Anbieter und Anbieter von Messaging-Diensten zu ermächtigen, zum Auffinden von "kinderpornografischen" und/oder "terroristischen" Inhalten nach eigenem Ermessen die Internetnutzung und versandte Nachrichten ihrer Kunden flächendeckend zu filtern (https://blogs.taz.de/bewegung/ 2019/01/23/eu-regierungen-wollen-elektronische- nachrichtenzensur-einfuehren/), und wenn ja, wie ist ihre eigene Position zu der Frage?