Regelungen zu Ferienwohnungen in der Novelle des Baugesetzbuches
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern will die Bundesregierung im Rahmen der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2016 klarstellen, ob Ferienwohnungen in Gebieten nach §§ 2 ff. der Verordnung über die bauliche Nutzung von Grundstücken genehmigungsfähig sowie zu dulden sind, und was ist diesbezüglich das Ergebnis der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz, an der sich die Bundesregierung laut ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5076 beteiligt hat?